Private Rentenversicherung: Altersvorsorge mit maximaler Flexibilität

Es ist sicher keine Neuigkeit für Sie: Die Gesetzliche Rente reicht nicht!
Im Durchschnitt erhalten aktuelle Rentner keine 800 Euro im Monat.
Frauen sind hier – bedingt durch Erziehungszeiten und eine höhere
Quote an Arbeit in Teilzeit – in der Regel noch schlechter gestellt.

Nur selten erhalten sie mehr als monatlich 500 Euro. Im bestmöglichen
Fall können Sie nach heutigem Stand mit maximal 60 bis 65 % Ihres
derzeitigen Nettoeinkommens rechnen. Dieser bestmögliche Fall setzt
aber voraus, dass Ihnen Phasen der Arbeitslosigkeit, längeren Krankheit,
Erziehungszeiten, Pflegezeit für Angehörige,… erspart bleiben.

Der Ruhestand ist kaum zu vermeiden!

Weiterhin dürfen Sie beim Einkommen keine Schwankungen nach
unten erfahren – und bis zum 67. Lebensjahr werden Sie voraussichtlich
auch arbeiten müssen. Wenn Sie diese Bedingungen nicht
erfüllen, müssen Sie zumindest 45 Versicherungsjahre nachweisen
(in der Regel Arbeitsjahre), damit der vorzeitige Ruhestand nicht mit
Rentenkürzungen bestraft wird. Wer kann in der heutigen Zeit all diese
Hürden nehmen? Weder bei den Akademikern noch bei den Arbeitern
wird man dies als Regelfall antreffen.

Die Zahl, die Ihnen in der jährlichen Renteninformation prognostiziert wird, geht also von Rahmenbedingungen
aus, die man nicht mehr als selbstverständlich ansehen
kann. Die Realität im Alter muss daher etwas magerer eingeschätzt
werden – schon, damit Sie eine gewisse Planungssicherheit für Ihren
Ruhestand haben.

Im Kern funktioniert unsere Gesetzliche Rente so: Viele Beitragszahler
zahlen heute ein, damit – ebenfalls heute – die Rente der Ruheständler
davon gezahlt werden kann. Rücklagen, die evtl. sogar durch Investition
„von alleine“ wachsen können, sind in unserem Rentensystem gar
nicht vorgesehen. Was rein geht, geht auch umgehend wieder raus.

Das System wurde noch unter Reichskanzler Bismarck eingeführt,
also in einer Zeit, in der viele Kinder geboren wurden, und der Ruhestand
„dank geringerer Lebenserwartung“ nur einige Jahre dauerte.
Seit mehreren Jahrzehnten hinkt die Funktionalität dieses Systems
vor allem aus diesen Gründen:

• Verbreitete Niedriglohnjobs, gebrochene Erwerbsbiografien und
späte Berufseinstige führen bei zahlreichen Versicherten zu
niedrigen Renten
• Ständig steigende Lebenserwartung (allein von 1980 bis 2014
stieg diese um ganze fünf Jahre!)
• Dauerhaft niedrige Geburtenrate (dadurch weniger junge Menschen,
wodurch der Anteil der alten Menschen an der Gesamtbevölkerung
ebenfalls stetig steigt)

Das System wird mittels massiver Bezuschussung aus Steuergeldern
am Leben gehalten. Dabei wird es wohl auch bis auf Weiteres bleiben,
da wohl keine Regierung den Kraftakt eines Systemwechsels auf sich
nehmen wird.
Fakt bleibt auf jeden Fall: Wer im Ruhestand mindestens die heutige
Lebensqualität genießen möchte, muss selbst für das Alter sparen.

Für das Alter sparen – aber wie?

Im ersten Schritt ist es erst einmal egal, wie man fürs Alter spart.
Tagesgeldkonto, Fondssparplan, Rentenversicherung, ETF Portfolio im Versicherungsmantel –
Hauptsache Sie bauen fürs Alter einen Kapitalstock auf, aus dem Sie
die bescheidene Altersrente aufstocken können, damit sie auch fürs
tägliche Leben ausreicht.

Betrachtet man die verschiedenen Sparformen im zweiten Schritt genauer,
stellt man zwei deutliche Unterschiede fest:

• die steuerliche Behandlung der Auszahlung
• und die Verrentungsmöglichkeit

Bei beiden Punkten gibt es Unterschiede mit enormer Auswirkung für
Sie. Der Einfachheit halber möchten wir im Weiteren bei jeder Form
von Bankprodukt (z. B. Sparbuch, Fondssparplan) nur vom Sparplan
sprechen, da die Bedingungen ungeachtet des tatsächlichen Produkts
immer identisch sind.

Die steuerliche Behandlung – Ein kleines Steuer“Geschenk“ des Staats

Der Gesetzgeber fördert einzelne Formen des Alterssparens direkt und
sehr stark (Riester- und Basisrente sowie betriebliche Altersvorsorge),
was bei klassischen Sparformen und Kapitalanlagen nicht der Fall ist.
Doch auch bei der flexiblen Privatrente möchte er eine fundierte Vorsorge
für den Ruhestand belohnen. Für die Versteuerung lebenslanger
Renten wird nur ein steuerpflichtiger Anteil, der sog. Ertragsanteil
herangezogen.

Dieser liegt beispielsweise im Alter 67 bei nur 17 %.
Somit bleibt ein Großteil der Rente steuerfrei. Selbst bei einem angenommenen Spitzensteuersatz von 42 % (in der Praxis liegen die Werte
allerdings eher selten wesentlich über 30 %), müssten somit von 100
EUR monatlicher Altersrente maximal 7,14 EUR abgeführt werden.
Entscheiden Sie sich nach einer mind. 12-jährigen Laufzeit für
eine Kapitalauszahlung ab Vollendung des 62. Lebensjahres, ist
der Ertrag nur zur Hälfte steuerpflichtig (sog. Halbeinkünfteverfahren).

Unser nachstehendes Beispiel soll zeigen, welche Auswirkungen
dies auf das Kapital hat, das Ihnen aus einem Sparplan
und alternativ dazu, aus einer privaten Rentenversicherung
im Ruhestand wirklich zur Verfügung steht (Kapitalabfindung).
Bei Kapitalauszahlungen aus Fondsrentenpolicen der 3. Schicht für
Neubaschlüsse bzw. neue Vertagsteile ab dem 1.01.2018 gilt zusätzlich
eine pauschale Teilfreistellung von 15 %. Der mit dem persönlichen
Steuersatz zu versteuernde Anteil beträgt dann insgesamt lediglich
42,5 % der Erträge (50 % von 85 %). Somit ergeben sind selbst
bei einem angenommenem Spitzensteuersatz von 42 % nur 17,85 %
an tatsächlich abzuführenden Steuern.

Laufzeit:

35 Jahre, eine Umschichtung im Jahr 20 in einen Mischfonds, eine Umschichtung im Jahr 30 in einen Rentenfonds, Schlussbetrachtung nach 35 Jahren. (Musterfall, alle Angaben ohne Gewähr.)

Fondspolice Rentenkapital

Dieses Kapital steht zur Verrentung zur Verfügung. In der Regel ist es möglich, bis zum Endalter 85 in der Police investiert zu bleiben und sich die Rente über Entnahmen selbst zu gestalten.
Die Abschlusskosten sind auf 5 Jahre verteilt und die Bemessungsgrundlage ist auf 30 Jahre begrenzt.

Sachwerte gegen die Inflation mit der H&W Maklergesellschaft
Ist Altersvorsorge also ein Versicherungsthema?

Reichen Rente oder die Ersparnisse nicht, wird auf evtl. vorhandenes
Vermögen oder Immobilien zurückgegriffen. Können die anfallenden
Kosten damit immer noch nicht gedeckt werden, sind die Angehörigen
zur Zahlung verpflichtet (§ 1601 BGB). Bei einer durchschnittlichen
Pflegedauer von 6 Jahren ergeben sich so leicht Zuzahlungen von
mehr als 100.000 €.

Es liegt also in der Verantwortung eines jeden, rechtzeitig für den „Fall
der Fälle“ vorzusorgen, damit eine angemessene Versorgung sichergestellt
ist. Außerdem: Wer liegt später schon gern seinen eigenen Kindern auf
der Tasche?

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