Selbstständige Person bei der Arbeit – Absicherung der Arbeitskraft durch Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige: Das müssen Sie wissen

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Kein Krankengeld, keine Lohnfortzahlung: Selbstständige tragen das Risiko einer Berufsunfähigkeit allein. Worauf es bei der Absicherung wirklich ankommt.

Werden Angestellte krank, zahlt zunächst der Arbeitgeber weiter, danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Selbstständige haben dieses Netz nicht: Fällt die Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall dauerhaft aus, bricht in der Regel das gesamte Einkommen weg – während laufende Kosten wie Miete, Kredite oder Mitarbeitergehälter weiterlaufen. Genau deshalb ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Selbstständige noch wichtiger als für Angestellte.

Laut Zahlen des Versichererverbands GDV wird rund jede vierte Person im Laufe des Erwerbslebens berufsunfähig. Häufigste Ursachen sind psychische Erkrankungen wie Burnout und Depressionen (rund 38 % der Fälle), gefolgt von Krebserkrankungen (etwa 19 %) und Erkrankungen des Bewegungsapparats (etwa 16 %). Das Eintrittsalter liegt im Schnitt bei rund 48 Jahren – mit oft noch 15 bis 20 Jahren bis zur Rente.

Was die BU für Selbstständige leistet

Die BU zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, sobald die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 % dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann – unabhängig davon, ob eine andere Tätigkeit theoretisch möglich wäre. Das unterscheidet die BU von der schwächeren Erwerbsunfähigkeitsrente der gesetzlichen Rentenversicherung, die ohnehin nur für einen kleinen, vor 1961 geborenen Personenkreis überhaupt in nennenswerter Höhe greift.

Worauf Selbstständige beim Abschluss besonders achten sollten

  • Berufsbezogene Gestaltung: Die Tätigkeitsbeschreibung im Antrag muss exakt zur ausgeübten Tätigkeit passen – ungenaue Angaben gefährden später die Leistung.
  • Höhe der BU-Rente realistisch kalkulieren: Neben dem Lebensunterhalt auch laufende Betriebskosten und ggf. Personal einbeziehen.
  • Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten: Vorerkrankungen müssen vollständig angegeben werden, sonst droht im Leistungsfall die Anfechtung.
  • Nachversicherungsgarantie einbauen: Damit die Rente bei steigendem Einkommen später erhöht werden kann, ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Alternative Prüfung bei Vorerkrankungen: Wer aus gesundheitlichen Gründen keine klassische BU bekommt, sollte Alternativen wie Grundfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung prüfen lassen.

Warum sich eine unabhängige Beratung besonders lohnt

Gerade bei individuellen Berufsbildern – vom Handwerksbetrieb bis zur Kreativbranche – unterscheiden sich die Bedingungen der rund 200 Versicherer, die wir vergleichen, teils erheblich. Als unabhängige Makler in Köln, Bonn und Düsseldorf achten wir gezielt auf die Klauseln, die im Ernstfall über Zahlung oder Ablehnung entscheiden.

Häufige Fragen zur BU für Selbstständige

Ab wann sollten sich Selbstständige um eine BU kümmern?

Am besten früh, idealerweise direkt beim Start in die Selbstständigkeit oder in jungen Jahren – dann sind Beiträge niedriger und Vorerkrankungen seltener ein Thema.

Zahlt die BU auch bei psychischen Erkrankungen?

Ja, sofern die Erkrankung zu einer mindestens 50-prozentigen Berufsunfähigkeit führt – psychische Erkrankungen sind heute die häufigste Ursache für BU-Leistungen.

Was passiert, wenn ich wegen Vorerkrankungen keine BU bekomme?

Dann helfen wir bei der Suche nach Alternativen wie einer Grundfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die je nach Anbieter unterschiedlich streng prüfen.

Wie viel BU-Rente brauche ich als Selbstständige:r?

Als Faustregel sollte die Rente den gesamten Lebensunterhalt plus laufende Betriebskosten abdecken – wir rechnen das im persönlichen Gespräch individuell durch.

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