Erhöhung der Einkommensgrenzen: Jetzt von der Arbeitnehmersparzulage profitieren!
Selten betrifft eine Reform so viele Menschen – und das auf so positive Weise! Haben Sie schon reagiert?
Fast schon heimlich still und leise wurde das Fünfte Vermögensbildungsgesetz im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes geändert. Eine Änderung, die vielen bisher noch unbekannt ist, aber für Millionen von Arbeitnehmern erhebliche Vorteile bietet. Insbesondere die Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage ist ein großer Gewinn! Werfen wir gemeinsam einen Blick auf die wichtigsten Neuerungen in unserem neuen Blogbeitrag
Anschließend beraten wir Sie auch gerne zu Ihren Möglichkeiten, wie Sie die Arbeitnehmersparzulage individuell für sich nutzen können.
Was ist neu?
Die gute Nachricht vorweg: Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage wurden um 100 % erhöht! Damit steigt die Zahl der Berechtigten um 17 Millionen Menschen auf fast 21 Millionen. Doch was bedeutet das konkret?
Bisher lag die Einkommensgrenze für den Erhalt der Förderung bei einem Bausparvertrag (wohnwirtschaftliche Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL) für Alleinstehende bei 17.900 Euro und bei der Anlage in Vermögensbeteiligungen wie Investmentfonds bei 20.000 Euro. Diese Grenzen wurden nun zum Jahresbeginn auf 40.000 Euro für Alleinstehende und auf 80.000 Euro für Paare angehoben. Das bedeutet: Weit mehr Arbeitnehmer können jetzt von der staatlichen Förderung profitieren!
Was ist die Arbeitnehmersparzulage und wie funktioniert sie?
Die Arbeitnehmersparzulage ist im Grunde eine staatliche Unterstützung für Arbeitnehmer, die über ihren Arbeitgeber in vermögenswirksame Leistungen investieren. Diese Leistungen können in verschiedene Anlageformen wie Bausparverträge oder Investmentfonds fließen. Interessant zu wissen: Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Möglichkeit, in einen VL-Vertrag zu investieren – der Arbeitgeber muss dies ermöglichen!
Die Höhe der Förderung hängt von der Art der VL-Anlage und vom Familienstand ab:
- Für Investitionen in Vermögensbeteiligungen wie Aktienfonds oder ETF-Sparpläne beträgt die Förderung 20 % der Anlagesumme, maximal 80 Euro jährlich pro Arbeitnehmer.
- Für Bausparverträge oder zur Tilgung von Baukrediten gibt es eine Förderung von 9 % des Betrages, maximal 43 Euro jährlich pro Arbeitnehmer.
Besonders attraktiv: Beide Förderungen können parallel genutzt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – es werden lediglich zwei verschiedene Verträge benötigt. So kann ein Paar, dass alle Kriterien erfüllt, bis zu viermal von der staatlichen Förderung profitieren!
Wie beantragt man die Arbeitnehmersparzulage?
Die Beantragung erfolgt einfach über die jährliche Einkommenssteuererklärung. Der Anbieter der VL-Anlage übermittelt die Einzahlungen automatisch an das Finanzamt. Der Arbeitnehmer muss lediglich angeben, dass er die Arbeitnehmersparzulage festsetzen lassen möchte. Falls dies einmal vergessen wird, keine Sorge: Die Förderung kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden.
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