Viele Arbeitnehmer wünschen sich heute mehr als nur ein gutes Gehalt. Sie möchten Sicherheit, Wertschätzung und Leistungen, die im Alltag wirklich einen Unterschied machen. Genau hier kommt die betriebliche Krankenversicherung, kurz bKV, ins Spiel. Die bKV ist ein Gesundheits-Benefit, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen können. Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet das: zusätzliche Gesundheitsleistungen, die über die normale Krankenversicherung hinausgehen können — und das oft ohne Gesundheitsprüfung!
Aus unserer Sicht ist die betriebliche Krankenversicherung einer der sinnvollsten Benefits, den ein Arbeitgeber heute anbieten kann. Denn sie betrifft ein Thema, das jeden Menschen angeht: die eigene Gesundheit.
Als H&W Maklergesellschaft erleben wir immer wieder, dass Arbeitnehmer sofort verstehen, wie wertvoll eine bKV sein kann. Gleichzeitig wissen viele gar nicht, dass sie dieses Thema auch selbst bei ihrem Arbeitgeber anstoßen können.
In den letzten Monaten haben viele Hausbesitzer Post von ihrer Versicherung bekommen: Die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung steigen deutlich. Doch warum ist das so – und was bedeutet das für Ihren Versicherungsschutz?
Ab dem 01.01.2026 wird die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV erneut angehoben – um 300 Euro pro Monat, jedes Jahr. Für Gutverdiener, die ohnehin den Höchstbeitrag zahlen, bedeutet das eine erhebliche Mehrbelastung. Ein Argument hält viele Interessenten vom Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) ab: die weitverbreitete Befürchtung, die Beiträge würden im Alter unbezahlbar werden. Doch dieser Irrglaube hält sich hartnäckiger, als er es sollte. Die Realität sieht nämlich oft ganz anders aus: Mit einer vernünftigen Vertragsgestaltung – insbesondere durch sogenannte Beitragsentlastungstarife – können die PKV-Beiträge im Ruhestand sogar spürbar niedriger sein als die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Selten betrifft eine Reform so viele Menschen – und das auf so positive Weise! Haben Sie schon reagiert?
Fast schon heimlich still und leise wurde das Fünfte Vermögensbildungsgesetz im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes geändert. Eine Änderung, die vielen bisher noch unbekannt ist, aber für Millionen von Arbeitnehmern erhebliche Vorteile bietet. Insbesondere die Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage ist ein großer Gewinn! Werfen wir gemeinsam einen Blick auf die wichtigsten Neuerungen in unserem neuen Blogbeitrag
Anschließend beraten wir Sie auch gerne zu Ihren Möglichkeiten, wie Sie die Arbeitnehmersparzulage individuell für sich nutzen können.
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