Gesundheit wird im Alltag oft genau dann wichtig, wenn es schnell gehen muss oder teuer werden kann: ein Termin beim Facharzt, eine neue Brille, eine Zahnbehandlung oder eine sinnvolle Vorsorge. Genau hier setzt die betriebliche Krankenversicherung an. Sie ergänzt Ihre bestehende Absicherung um wichtige Leistungen, die sonst häufig privat bezahlt werden müssten – und sie bietet je nach Modell zusätzliche Services wie Facharzt-Terminservice oder digitale Arztberatung (24/7).
Für viele Mitarbeitende ist eine bKV aber vor allem eines: ein sichtbares Zeichen von Wertschätzung. Denn Ihr Arbeitgeber investiert nicht nur in irgendeinen „Benefit“, sondern in ein Thema, das jeden betrifft – Ihre Gesundheit.
In den letzten Monaten haben viele Hausbesitzer Post von ihrer Versicherung bekommen: Die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung steigen deutlich. Doch warum ist das so – und was bedeutet das für Ihren Versicherungsschutz?
Ab dem 01.01.2026 wird die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV erneut angehoben – um 300 Euro pro Monat, jedes Jahr. Für Gutverdiener, die ohnehin den Höchstbeitrag zahlen, bedeutet das eine erhebliche Mehrbelastung. Ein Argument hält viele Interessenten vom Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) ab: die weitverbreitete Befürchtung, die Beiträge würden im Alter unbezahlbar werden. Doch dieser Irrglaube hält sich hartnäckiger, als er es sollte. Die Realität sieht nämlich oft ganz anders aus: Mit einer vernünftigen Vertragsgestaltung – insbesondere durch sogenannte Beitragsentlastungstarife – können die PKV-Beiträge im Ruhestand sogar spürbar niedriger sein als die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Selten betrifft eine Reform so viele Menschen – und das auf so positive Weise! Haben Sie schon reagiert?
Fast schon heimlich still und leise wurde das Fünfte Vermögensbildungsgesetz im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes geändert. Eine Änderung, die vielen bisher noch unbekannt ist, aber für Millionen von Arbeitnehmern erhebliche Vorteile bietet. Insbesondere die Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage ist ein großer Gewinn! Werfen wir gemeinsam einen Blick auf die wichtigsten Neuerungen in unserem neuen Blogbeitrag
Anschließend beraten wir Sie auch gerne zu Ihren Möglichkeiten, wie Sie die Arbeitnehmersparzulage individuell für sich nutzen können.
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