Sommer, Sonne, Sonnenschein – und dann stirbt überraschend die Oma …
Was, wenn die geplante Reise aus triftigem Grund nicht angetreten werden kann? Was, wenn der Urlaub vorzeitig abgebrochen werden muss? Für eine Rückerstattung Ihres Reisepreises bei Rücktritt vor Reisebeginn müssen Fristen eingehalten werden. Bei Abbruch der Reise erhalten Sie im Regelfall gar nichts von den Kosten zurückerstattet. Eine Reiserücktritt-Versicherung bzw. Reiseabbruch-Versicherung löst dieses Problem.